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Bewährte Heizkraft

Öltankanlage

In Baden-Württemberg müssen nach § 23 VAwS sämtliche Öltanks und deren Lagerräume von 1000 bis 10000 Liter von einem Fachbetrieb einmalig abgenommen werden.
  • Überprüfung der Beschaffenheit des Tankraums und der Ölauffangwanne
  • Garantie der Dichtigkeit der Öltanks und die Sicherheit des Lagers
  • Verhinderung einer Umweltkatastrophe durch ausgelaufenes Öl

Überprüfung der bestehenden Öltankanlage auf:

  • ölundurchlässiger Schutzauftrich der Ölauffangwanne
  • Dichtheit und Funktion der Ölfüll- und Entlüftungsleitungen und Grenzwertgeber
  • Ölentnahmeleitung muß je nach den baulichen Gegebenheiten mit einem Heberschutzventil ausgerüstet sein.
Wenn Sie obiges Zeichen nicht auf Ihren Öltanks finden und sich auch keine Prüfbescheinigung in Ihrem Eigentum befindet, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit uns!
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